HILFE UND UNTERSTÜTZUNG

WAS IST ZU TUN?

Betroffene häuslicher Gewalt, aber auch
Familienangehörige oder Arbeitskolle-
gen/innen können sich bei der BIG-
HOTLINE von 9 – 24 Uhr telefonische
Hilfe, Beratung und Unterstützung holen.
Tel. 611 03 00 (BIG-HOTLINE)

Die HOTLINE als zentrale Berliner An-
laufstelle vermittelt den betroffenen Frau-
en und Kindern auch Plätze in den Frau-
enhäusern. Auch für Kinder, die in der
Regel Zeugen und damit Opfer der Ge-
walt sind, gibt es einen eigenen Notruf:
Tel. 61 00 61 (Kindernotdienst)

GESETZLICHE REGELUNGEN

Gesetzliche Regelungen wie das Gesetz
zur Verbesserung des zivilgerichtlichen
Schutzes bei Gewalttaten und Nachstel-
lungen sowie zur Erleichterung der
Zuweisung der Ehewohnung bei Tren-
nung (Gewaltschutzgesetz) ermöglichen
Schutzanordnungen (z. B. Betretensver-
bot der Wohnung, Bannmeile, Kontakt-
verbot zum Arbeitsplatz oder der Kita,

Wohnungszuweisung für die Opfer). Das
Berliner Polizeigesetz ermöglicht in der
akuten Gefährdungssituation eine Weg-
weisung des Täters. Das Stalkingesetz
stellt das unbefugte und beharrliche
Nachstellen und Belästigen anderer
Menschen auch im beruflichen Umfeld
unter Strafe.

 

WEITERE HILFE FINDEN

FRAUENHÄUSER IN BERLIN / BRANDENBURG

www.big-koordinierung.de/
adressen/frauenhaus.htm

BERATUNGSSTELLEN BEI HÄUSLICHER GEWALT

www.big-koordinierung.de/
adressen/frauenberatung.htm

BERATUNGSSTELLEN BEI SEXUELLER GEWALT

www.big-koordinierung.de/
adressen/sexuellegewalt.htm

BERATUNGSSTELLEN FÜR
MIGRANTINNEN

www.big-koordinierung.de/
adressen/migrantinnen.htm

BERATUNGSSTELLEN FÜR KINDER UND JUGENDLICHE

www.big-koordinierung.de/
adressen/kinderjug.htm

BERATUNGSSTELLEN FÜR MÄNNER/TÄTERKURSE

www.big-koordinierung.de/
adressen/maenner.htm