Betroffene häuslicher Gewalt, aber auch
Familienangehörige oder Arbeitskolle-
gen/innen können sich bei der BIG-
HOTLINE von 9 – 24 Uhr telefonische
Hilfe, Beratung und Unterstützung holen.
Tel. 611 03 00 (BIG-HOTLINE)
Die HOTLINE als zentrale Berliner An-
laufstelle vermittelt den betroffenen Frau-
en und Kindern auch Plätze in den Frau-
enhäusern. Auch für Kinder, die in der
Regel Zeugen und damit Opfer der Ge-
walt sind, gibt es einen eigenen Notruf:
Tel. 61 00 61 (Kindernotdienst)
Darüber hinaus gibt es in Berlin ein
engmaschiges Netz von Hilfeangeboten
wie Frauenhäuser, Beratungsstellen und
Zufluchtswohnungen. Auch Polizei und
Justiz sind für das Thema sensibilisiert.
Gesetzliche Regelungen wie das Gesetz
zur Verbesserung des zivilgerichtlichen
Schutzes bei Gewalttaten und Nachstel-
lungen sowie zur Erleichterung der
Zuweisung der Ehewohnung bei Tren-
nung (Gewaltschutzgesetz) ermöglichen
Schutzanordnungen (z. B. Betretensver-
bot der Wohnung, Bannmeile, Kontakt-
verbot zum Arbeitsplatz oder der Kita,
Wohnungszuweisung für die Opfer). Das
Berliner Polizeigesetz ermöglicht in der
akuten Gefährdungssituation eine Weg-
weisung des Täters. Das Stalkingesetz
stellt das unbefugte und beharrliche
Nachstellen und Belästigen anderer
Menschen auch im beruflichen Umfeld
unter Strafe.